Selbstkostenverlag

Der im Verlagswesen gebräuchliche Begriff Selbstkostenverlag (in Österreich und der Schweiz: Selbstzahlerverlag;[1] auch Bezahlverlag[2]) bezeichnet einen Verlag, der für Herstellung und Veröffentlichung eines Buches von Dritten oder den Autoren selbst einen so genannten „Druckkostenzuschuss“ erhebt, der neben allen Kosten für die Erstellung auch die Kalkulation einer Gewinnspanne umfasst.[3] Damit ist der Selbstkostenverlag ein Unternehmen (oder auch Teil eines Unternehmens), das nach Schließen eines Werkvertrags umfängliche Dienstleistungen für die Selbstpublikation von Büchern und E-Books anbietet, jedoch keinen Verlagsvertrag im eigentlichen Sinne schließt, wie zum Beispiel in Deutschland nach § 1 Verlagsgesetz. Für das OLG München 2009 ist der kritische Begriff Pseudoverlag[4] sowie für das OLG Köln die Meinungsäußerung, hierbei „handele es sich nicht um Verlage im eigentlichen Sinn“,[5] zulässig.[6][7]

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  2. Ursula Rautenberg: Reclams Sachlexikon des Buches: von der Handschrift zum E-Book. 3, vollst. überarb. und aktualisierte Aufl., Reclam, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-15-011022-5, Stw. Bezahlverlag; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  3. Eduard Schönstedt: Der Buchverlag. Stuttgart 1991, S. 60–62.; Jong-Rak Shin: Selbstverlag im literarischen Leben des Exils in den Jahren 1933–1945. Dissertation. 2007, S. 21 u. 22, Fußnote 44. (PDF-Datei, 793 kB); des Weiteren wird Schönstedt und der von ihm gebrauchte Begriff Selbstkostenverlag mehrfach zitiert und erläutert in: Verena Huber: Zur Typologisierung der aktuellen deutschen Verlagslandschaft. (.pdf) In: Ursula Rautenberg, Axel Kuhn (Hrsg.): Alles Buch - Studien der Erlanger Buchwissenschaft XLVI. Buchwissenschaft / Universität Erlangen-Nürnberg, 2012, ISBN 978-3-940338-27-3.
  4. Oberlandesgericht München definiert „Pseudoverlag“. Az 4 6 U 2250/09. Buchmarkt, 7. August 2009, abgerufen am 30. Januar 2021.
  5. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen lg-koeln-Abs4.
  6. Siehe auch das Urteil AZ: 28 O 334/07 des Landgerichtes Köln vom 14. Mai 2008 in der Rechtsprechungsdatenbank NRW.
  7. „Spielen Pseudoverlage in Zeiten von Selfpublishing noch eine Rolle, Herr Kiwitt?“ Börsenblatt, 18. April 2018, abgerufen am 30. Januar 2021.

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